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Ein Forum für die Rechtssoziologie im deutschsprachigen Raum: Der Blog Rechtswirklichkeit

Von Sophie Arndt

Der Blog Rechtswirklichkeit wird von einem Redaktionsteam aus Mitgliedern des Berliner Arbeitskreises Rechtswirklichkeit (BAR) betrieben. Wir möchten mit dem Blog ein Forum für den Austausch über rechtssoziologische Fragen im deutschsprachigen Raum, mit gelegentlichen Blicken über den „Tellerrand“ hinaus, bieten.

Dabei setzen wir kein Verständnis davon voraus, was Rechtssoziologie ist oder sein sollte. Vielmehr ist ein Blog in besonderer Weise geeignet, über diese Frage zu diskutieren, sie aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und nicht zuletzt auch darüber zu berichten, wo und wie Rechtssoziologie praktiziert wird. Beiträge auf Rechtswirklichkeit können so „Fallanalysen“ ethnographischer oder rechtssoziologischer Natur sein oder Analysen zur rechtlichen Praxis in bestimmten Rechts- oder Lebensbereichen, wie beispielsweise der Überprüfungspraxis möglicher „Scheinehen“ in gemischtnationalen Ehen oder der Verhandlung religionsverfassungsrechtlicher Fragen vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Blog bietet Raum für Reflexionen und Berichte über gelebte Interdisziplinarität in bestimmten Studiengängen, wie etwa der Sozialen Arbeit, oder über Orte rechtssoziologischer Forschung und Ausbildung, wie das IISL in On͂ati mitsamt seiner Geschichte und der an ihr beteiligten Personen. Hier ist auch der Bericht über das Research Committee for the Sociology of Law (RCSL) zu nennen.

Um bestimmten Themen, zu denen wir mehrere Beiträge veröffentlichen, eine besondere Sichtbarkeit zu verleihen, fassen wir Beiträge zu Themenschwerpunkten zusammen. Vergangene Schwerpunkte und Reihen waren „Bourdieu und die Rechtssoziologie“ und „Streit um das Kopftuch“. Gelegentlich finden sich auch schon Rezensionen rechtssoziologischer Literatur auf Rechtswirklichkeit, mehr sind zukünftig wünschenswert. Eine schon länger zurückliegende Debatte über die „Zukunft der Rechtssoziologie“ konnten wir im Jahr 2018 mit einem Beitrag über deren Gegenwart ergänzen und hoffen, dass diesem noch weitere folgen werden. Des Weiteren veröffentlichen wir Berichte über oder auch weitergehende Überlegungen anlässlich von Konferenzen und Workshops (hier ein neueres Beispiel, an dieser Stelle ein vorhergehendes über das vom BAR unterstützte Socio-Legal Lab, dessen Fortsetzung inzwischen stattgefunden hat) – auch das kritische Nachdenken über das Forschungsfeld „Rechtssoziologie“ oder „Recht und Gesellschaft“ selbst ist uns dabei ein Anliegen (hier sichtbar dank einer Wiederveröffentlichung). Für den vierten Kongress der deutschsprachigen rechtssoziologischen Vereinigungen im September 2018 in Basel, der unter dem Generalthema „Abschaffung des Rechts?“ stattfand, hatten wir zwei Konferenzstipendien für Blogger*innen ausgeschrieben. Die Konferenzberichte der beiden Stipendiatinnen können eingesehen werden unter: Bericht 1, Bericht 2, Bericht 3 und Bericht 4.

Außer über Stipendien und eigene Beiträge von Redaktions- oder BAR-Mitgliedern werben wir aktiv Beiträge ein und freuen uns über Einreichungen und Vorschläge. Gerne nehmen wir auch Anregungen und Kritik entgegen sowie Hinweise auf Veröffentlichungen, Ausschreibungen und Veranstaltungen, die wir auf dem Blog verlinken. Auch Student*innen sind herzlich eingeladen, Beiträge einzureichen – etwa solche, die aus studentischen Forschungsprojekten hervorgegangen sind (hier ein Beispiel).

Ein Blogbeitrag bietet die Chance, auch „noch nicht zu Ende Gedachtes“ zu präsentieren und auf aktuelle Ereignisse zu reagieren. Gleichzeitig verpflichtet er – für Wissenschaftler*innen ist dies nicht immer einfach – zur Kürze und verlangt den Verzicht auf Fußnoten. Ein Blogbeitrag kann pointiert sein und darin auch durchaus ungemütlich. Für den*die Autor*in stellt sich damit womöglich die Frage der eigenen Positionierung, kann ein öffentlicher zugänglicher Blogbeitrag doch potentiell von einer größeren Anzahl an Personen gelesen werden, als ein Aufsatz in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Eine solch große Öffentlichkeit wie andere (professionell betriebene) Wissenschaftsblogs hat Rechtswirklichkeit jedoch nicht – pro Monat lasen 2018 durchschnittlich 2700 Personen Beiträge des Blogs.

Für die Gestalter*innen von Rechtswirklichkeit wäre schon viel erreicht, wenn der Blog in der Fachcommunity stärker wahrgenommen würde. Dies ist deswegen kein leicht zu erreichendes Ziel, weil es eine rechtssoziologische Fachcommunity in dieser Einheitlichkeit wohl gar nicht gibt. Denn wer Rechtssoziologie betreibt, ist zum Broterwerb oder selbstverständlich auch aus Interesse in der Regel noch auf andere Themen, Perspektiven und wissenschaftliche/berufliche Arenen verwiesen. Auch müssen wir in der Redaktion unseren Anspruch, Autor*innen wie Leser*innen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum anzusprechen, noch besser verwirklichen. Gerade auf Grund der vielfältigen nationalen, inter- und intradisziplinären sowie institutionellen Verortung rechtssoziologischer Forschung könnte sich eine einfach zugängliche Plattform gut eignen für eine Verständigung über Forschungsprojekte, Ideen, aktuelle Themen, Institutionen oder auch Qualifikationsmöglichkeiten und unterschiedliche Karrierewege. Alle, die sich mit der Rechtssoziologie identifizieren, sind herzlich eingeladen, auf Rechtswirklichkeit hieran mitzuwirken.