Die Zeitschrift für Rechtssoziologie: seit bald 40 Jahren Kristallisationspunkt und Kommunikationsarena der deutschsprachigen Rechtssoziologie

von Michelle Cottier[1]

Seit 1980 erscheinen jährlich zwei Nummern der Zeitschrift für Rechtssoziologie. Die Zeitschrift veröffentlicht, in deutscher oder englischer Sprache, theoretisch und empirisch ausgerichtete Beiträge jeglicher disziplinären Orientierung, solange die Beziehung von Recht und Gesellschaft als tragendes Element erkennbar ist. Willkommen sind auch Vorschläge für ganze Schwerpunkthefte mit einer Reihe von thematisch zusammenhängenden Beiträgen, etwa im Nachgang zu Tagungen und Workshops. Alle eingereichten Beiträge werden in einem doppelblinden Verfahren von mindestens zwei externen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern begutachtet (Peer Review), bevor der Kreis der Herausgeberinnen und Herausgeber eine Entscheidung über die Veröffentlichung trifft. Zur Zeitschrift gehört auch ein Rezensionsteil, in dem rechtssoziologische Literatur aus dem In- und Ausland besprochen wird. Regelmäßig erscheinen auch Berichte über Tagungen und Workshops.

Die Zeitschrift als Austragungsort von Debatten um die Ausrichtung der Rechtssoziologie

Die Zeitschrift für Rechtssoziologie ist ein gemeinsames Projekt von Forschenden der Soziologie und der Rechtswissenschaft, und Debatten über die Identität der Disziplin gleichsam „zwischen den disziplinären Stühlen“ waren von Beginn an prägend. In ihrer Mitteilung zum ersten Heft, erschienen im Jahr 1980 im Westdeutschen Verlag, formulieren die Herausgeber für die Zeitschrift die Aufgabe, den „institutionellen Kern“ zu bilden, um den sich die vielfältigen Forschungsaktivitäten im Bereich der Rechtssoziologie kristallisieren können. Angeknüpft werden solle an die Aktivitäten der 1972 gegründeten „Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie“, und der seit 1975 bestehenden „Vereinigung für Rechtssoziologie“, der Fachgesellschaft von Seiten der Rechtswissenschaften. 2000 erneuert sich das Gremium der Herausgeber und Herausgeberinnen vollständig, gleichzeitig mit dem Wechsel zur Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft. Das neue Team stellt sich vor unter dem Titel „Rechtssoziologie auf der Grenze“ und reflektiert die Rolle der Zeitschrift als „deutschsprachige Kommunikationsarena der Rechtssoziologie“. Was in der Einleitung zum ersten Heft 1980 noch als „intellektuelle Herausforderung“ und „forschungspolitisches Dilemma“ beschrieben wurde, wird 20 Jahre später zum „Gründungskonflikt der Disziplin“ zugespitzt: Das Feld stehe „zwischen einer Soziologie des Rechts im soziologischen Sinne, welche Recht und Normen als basale soziale Tatbestände analysiert und in die soziologische Theorie integriert, und einer soziologischen Jurisprudenz, deren vorrangiges Anliegen es ist […] die Wirksamkeit und Effizienz von Recht, Diskrepanzen von normativer und empirischer Geltung usw. zu untersuchen.“ Als Alternative biete sich die Entwicklung hin zu einem transdisziplinären Modell an. Aufgabe der Zeitschrift sei dabei, „die Identität des Faches als fortlaufenden Diskussionsprozess um den Theoriebestand in der Vielfalt der rechtssoziologischen Forschungsprojekte zu befördern und zu bündeln“, einem gemeinsamen Bestand, „auf dessen Basis sich die vielfältigen typisch transdisziplinären Aktivitäten zwischen den Disziplinen, zwischen Wissenschaft, Rechtssystem, Politik, Wirtschaft, Erziehung usw. abspielen“. 2007 beschließen die Herausgebenden, den Namen der Zeitschrift um „The German Journal of Law and Society“ zu ergänzen und bekräftigen in einer Mitteilung eine Orientierung über die Disziplinen der Soziologie und Rechtswissenschaft hinaus, zusammen mit einer größeren Öffnung zum Internationalen. Die deutsche Sprache soll aber als Bezugspunkt erhalten bleiben.

Positionierung der Rechtssoziologie im Netzwerk: Anstöße durch die „Drei-Länder-Tagungen“ ab 2008

Die Öffnung hin zu „Recht und Gesellschaft“ und die Internationalisierung (zumindest im deutschsprachigen Raum) kommt noch verstärkt in der Lancierung der Reihe von Drei-Länder-Tagungen der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen im losen Netzwerk-Verbund „Recht & Gesellschaft“ zum Ausdruck, mit Tagungen in Luzern 2008, gefolgt von Wien 2011, Berlin 2015 und Basel 2018. Die Kongresse sind gleichzeitig ein Treffen einer Disziplin (der Rechtssoziologie), eines Forschungsfeldes (Recht und Gesellschaft), und eines Netzwerks, oder schon fast eines Netzwerks der Netzwerke. Für die Rechtssoziologie stellt sich die Frage der Positionierung in diesem Zusammenhang wieder neu, eine Frage, die in einer von der Zeitschrift in Berlin 2015 organisierten Debatte im Zentrum steht. Die Beiträge zur Diskussion unter dem Titel „Die Versprechungen der Wissenschaft: Forschung zu Recht und Gesellschaft im Kontext aktueller wissenschaftspolitischer Entwicklungen“ erscheinen in der (nunmehr vom Verlag de Gruyter publizierten) Zeitschrift im Jahr 2016. Von den vier Debattierenden wird Rechtssoziologie charakterisiert als Wissenschaft, die auf gestiegene Erwartungen der top down agierenden Großorganisationen der Politik mit Erkenntnissen zur zivilgesellschaftlichen bottom up Mobilisierung von Recht antworten könnte (Pierre Guibentif); als Ort der Entwicklung adäquater theoretischer Grundlagen für die weiter gefasste, inter- und transdisziplinäre, insbesondere an Rechtswirkungen interessierte Rechtsforschung (Eva Kocher); als wissenschaftliche Positionierung, die gerade aufgrund gestiegener Nachfrage durchaus Karriereperspektiven bietet (Walter Fuchs) und als wissenschaftliche Gesprächspartnerin der Rechtswissenschaft, die allerdings noch theoretischen Nachholbedarf hat, um tatsächlich als responsive Rechtssoziologie bezeichnet werden zu können (Alfons Bora).

Spiegel einer breit gefächerten Forschungstätigkeit

Ein Blick in die Inhaltsverzeichnisse der letzten Jahrgänge zeigt, wie breit gefächert die Forschungstätigkeit ist, wie zahlreich die involvierten Forschungsnetzwerke sind und wie viele Akteurinnen und Akteure als Veranstaltende wissenschaftlicher Tagungen, als Herausgebende und Autorinnen und Autoren tätig werden. Als Illustration sollen die Schwerpunkthefte der letzten zehn Jahre dienen. Das Ziel der Herausgebenden, die Zeitschrift als „Kristallisationspunkt“ und „Kommunikationsarena“ der deutschsprachigen Rechtssoziologie und Recht und Gesellschaft Forschung zu etablieren und zu erhalten, kann angesichts dieser Vielfalt, wie mir scheint, als erreicht betrachtet werden:

Bleibende und zu aktualisierende Funktionen und Aufgaben

Was sich im Rückblick auf die bald 40 Jahre ihrer Existenz zeigt, ist die bleibende Funktion der Zeitschrift für Rechtssoziologie in der Konkurrenz mit neueren elektronischen Formaten wie insbesondere per E-Mail verbreiteten Newslettern, im Internet veröffentlichten wissenschaftlichen Blogs (vgl. ausführlich dazu den Beitrag von Sophie Arndt ) und Beiträgen auf Social Media wie Facebook und Twitter. Während die Bekanntmachung von Tagungen, Calls for Papers oder Ausbildungsangeboten, die in einem früheren Stadium technologischer Entwicklung von der Zeitschrift wahrgenommen wurde, heute in erster Linie von den auf Schnelligkeit abzielenden elektronischen Medien abgedeckt wird, bleiben die der Zeitschrift eigenen Funktionen und Vorteile erhalten (vgl. vertiefend auch den Beitrag von Pierre Guibentif ). Im Vergleich zum Blog ist insbesondere das Bereitstellen eines längeren Textformats zu nennen, das es erlaubt, eine theoretische These voll zu entfalten oder ein rechtliches bzw. gesellschaftliches Phänomen eingehend empirisch zu verdeutlichen, und sich dabei ausführlich auf bestehende Ansätze und Analysen zu beziehen. Daneben ist auch die längerfristige Archivierung der Forschungstätigkeit zu Recht und Gesellschaft zu nennen, die für deren Fähigkeit zur Reflexivität unentbehrlich ist. Entscheidend für den Erfolg unserer Zeitschrift in der Zukunft wird es sein, eine noch bessere Verknüpfung der Vorzüge des spezifischen Formats des Zeitschriftenaufsatzes und der Beständigkeit des Archivs mit den Vorteilen der Schnelligkeit und einfachen Zugänglichkeit der elektronischen Publikation zu erreichen.


[1] Herzlichen Dank an Sophie Arndt, Christian Boulanger und Pierre Guibentif für den anregenden Austausch im Rahmen des Roundtable-Gesprächs. Für wertvolle Anregungen wie auch die erfreuliche Zusammenarbeit bin ich meinen Mitherausgeberinnen und -herausgebern der Zeitschrift für Rechtssoziologie dankbar.

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