Monatsarchiv: Juni 2001

Die Aufgabe(n) der Rechtssoziologie 0

Die Aufgabe(n) der Rechtssoziologie

Der Beitrag stammt aus der Zeitschrift für Rechtssoziologie 22 (2001), Heft 2, S. 293-297. Er geht auf die Kritik Theo Rasehorns an der Arbeit der Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie ein....

Die Sektion Rechtssoziologie ist kein Max-Planck-Institut! 0

Die Sektion Rechtssoziologie ist kein Max-Planck-Institut!

Ein kritisch-polemischer Beitrag eines “Zeitzeugen” über die Entwicklung der Sektion Rechtssoziologie von einer Bindestrichsoziologie zu einer Nische in der allgemeinen Soziologie, von einer empirischen Feldforschung von juristischen Professionen und Rechtspflegestrukturen zu einem “reinen” Durchdenken...

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