von Pierre Guibentif (Lissabon, ISCTE-IUL, Dinâmia’CET)
Zeitschriften spielen in der modernen Wissenschaft seit deren Ausdifferenzierung eine zentrale Rolle (1). In den letzten Jahrzehnten haben sie tiefgreifende Wandlungen erfahren, welche sich auf wesentliche Eigenschaften der wissenschaftlichen Arbeit auswirken (2). WissenschatlerInnen, und insbesondere jene, die an der Veröffentlichung von Zeitschriften mitarbeiten, müssen diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich dazu befähigen, in einem gewissen Masse auf diese einzuwirken. Dabei könnte die organisierte Zusammenarbeit von Zeitschriften, die sich im selben wissenschaftlichen Spezialbereich – hier das Feld „Recht und Gesellschaft“ – etabliert haben, einen wertvollen Beitrag leisten (3). Zum Anlass des Rundtischgesprächs „Rechtssoziologisch publizieren“ möchte ich diese drei Punkte skizzenhaft ausführen. Dabei wird insbesondere auf Erfahrungen zurückgegriffen, welche ich im Zusammenhang meiner Teilnahme an der Herausgabe der Zeitschrift für Rechtsoziologie und von Droit et Société gesammelt habe.
(1) Es sei zuerst daran erinnert, weshalb Zeitschriften unverzichtbare Werkzeuge der wissenschaftlichen Arbeit darstellen. Natürlich deshalb, weil sie neue Erkenntnisse zur Diskussion stellen und die Entwicklung von theoretischen und methodologischen Werkzeugen fördern. Aber auch deshalb, und eigentlich in erster Linie, weil sie an der Bildung von wissenschaftlichen Gemeinschaften mitwirken, und diesen Gemeinschaften bestimmte Merkmale verleihen.
Unter diesen Merkmalen seien folgende hervorgehoben: es geht um Gemeinschaften von WissenschaftlerInnen, ForscherInnen, wobei sich die wissenschaftlichen Identitäten von Publikation und Leserschaft gegenseitig verstärken; es geht um komplexe Gemeinschaften, welche sich durch eine gewisse Arbeitsteilung auszeichnen : LeserInnen, AutorInnen, HerausgeberInnen, GutachterInnen, usw.; diese Gemeinschaften setzen sich aus autonomen Individuen zusammen: autonom in paradigmatischer Weise als AutorInnen, die ihre Themen und Forschungsverfahren autonom wählen, und die Auslegung ihrer Forschungsergebnisse auf jeweils eigene Weise formulieren; autonom als LeserInnen, welche sich frei dazu entscheiden konnten, diesen statt jenen anderen Zeitschriftenbeitrag zu berücksichtigen; autonom als GutachterInnen, die ihre Meinungen in unvoreingenommener und unabhängiger Weise bilden sollen; als HerausgeberInnen, welche dazu aufgefordert sind, in Entscheidungsverfahren ihren eigenen Standpunkt zu vertreten.
Neben diesen inneren Merkmalen prägen Zeitschriften auch die Aussenbeziehungen dieser Gemeinschaften, und zwar sachlich, sozial und zeitlich. Als Zeitschriften, die sich einem gewissen Thema widmen, verpflichten sie die ihnen entsprechende Gemeinschaft zur Behandlung dieses Themas. Weiter sind Zeitschriften Medien unter vielen anderen, auf einem Kontinuum, welches von den an eine breite Öffentlichkeit gerichteten Massenmedien bis hin zu spezialisierten Veröffentlichungen reicht. Als solche sind sie ein Bestandteil des Systems der Massenmedien, wodurch sie eine gewisse Funktion in der Gesellschaft wahrnehmen, nämlich über die Entwicklung der Wissenschaft in einem gewissen Bereich zu informieren. Die Gemeinschaft, welche die Veröffentlichung trägt, verpflichtet sich damit, ein Wissen zu erzeugen, welches durch die Gesellschaft verwertbar sein sollte. Schliesslich zeigt diese Gemeinschaft durch die regelmässige Veröffentlichung der Zeitschrift, dass sie sich als produktiv versteht; dass sie mit der Zeit ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Wissensbestand vermehrt.
Es sind diese Eigenschaften von Zeitschriften, welche zum Beispiel Émile Durkheim dazu bewegten, 1896 die Année Sociologique zu gründen, und in 1903 Max Weber, Werner Sombart und Edgar Jaffé dazu veranlassten, das Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik in ein Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik umzugestalten, im Hinblick auf die Stärkung einer Gemeinschaft der Soziologen, bzw. der Sozialwissenschaftler. Um nur zwei Beispiele aus der späteren Geschichte der Sozialwissenschaften anzuführen: vergleichbare Erwägungen spielten eine Rolle, als Max Horkheimer in 1932 die Zeitschrift für Sozialforschung und in 1975 Pierre Bourdieu die Archives de la recherche en sciences sociales gründeten, in beiden Fällen mit der Aussicht, im breiteren wissenschaftlichen Bereich eine spezifischere Ziele verfolgende Schule zu etablieren. Was unseren eigenen Bereich betrifft, sei an die Rolle von Zeitschriften erinnert wie, unter anderen, einerseits Law and Society Review (seit 1966), Journal for Law and Society (1974), und Droit et Société (seit 1985), und, andererseits, Sociologia de Diritto (seit 1974), International Journal of Sociology of Law (von 1978 bis 2007) und der Zeitschrift für Rechtssoziologie (seit 1980).
Es sind auch diese Eigenschaften, welche Zeitschriften dazu befähigen, eine Schlüsselrolle in der Vermittlung zwischen wissenschaftlichen Gemeinschaften zu spielen. Dies ist eigentlich der Fall für alle eben erwähnten Recht und Gesellschaft Zeitschriften, die sich insbesondere für die Erstellung von Brücken zwischen den Welten der Rechts- und der SozialwissenschaftlerInnen einsetzen, wie Michelle Cottier hier anschaulich am Beispiel der Zeitschrift für Rechtssoziologie zeigt. Ein erfreuliches Beispiel einer solchen Brückenbildung – diesmal zwischen Sprachregionen – ist die Zusammenarbeit zwischen der Zeitschrift für Rechtssoziologie und Droit et Société. Beide Zeitschriften geben Übersetzungen ausgewählter in der anderen Zeitschrift veröffentlichten Beiträge heraus. In den letzten Jahren hat die Zeitschrift für Rechtssoziologie die zwei folgenden aus Droit et Société stammenden Aufsätze veröffentlicht: François Chazel, „Max Webers ‘Rechtssoziologie’ im Lichte der Max Weber Gesamtausgabe“ Zeitschrift für Rechtssoziologie 33 (2012/2013), S. 151-173, und Pierre-Yves Condé, „Droit et Société – oder der Pluralismus einer Zeitschrift für Theorie und Sozialwissenschaften des Rechts“, Zeitschrift für Rechtssoziologie 37 (2017), S. 160-205. Eben zum Zeitpunkt dieses Gesprächs wurde die jüngste dieser Übersetzungen veröffentlicht. Es geht um Susanne Baers Eröffnungsvortrag zum 2015 Berliner Treffen „Die Versprechungen der Rechts“ : „Le droit comme pratique. Les défis de la recherche juridique aujourd’hui”, Droit et Societé Nr. 99, 2018, S. 413-431.
(2) Das wissenschaftliche Zeitschriftenwesen, sowie sein akademisches und mediales Umfeld, haben sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Staatliche Einrichtungen spielen eine immer grössere Rolle, einerseits in deren Finanzierung, andererseits in jüngerer Zeit in deren Evaluierung. Verlagshäuser greifen aktiver in deren Produktion ein. Es wurden Artikeldatenbanken geschaffen, zur Indexierung und Errechnung von bibliometrischen Indikatoren. Im Zuge ihrer organisatorischen Rationalisierung geben wissenschaftliche Einrichtungen den Veröffentlichungen in indexierten Zeitschriften einen Stellenwert ersten Ranges in ihrer Personalpolitik, und dies sowohl in Evaluierungs- als auch in Anstellungsverfahren. Zu diesen organisatorischen Neuerungen kommt die technologische Revolution der Kommunikationsmitteln. Durch beinahe ein halbes Jahrtausend hindurch wurden Zeitschriften als gedruckte Dokumente verteilt und in diesem Format häufig in Bibliotheken konsultiert. Heute werden sie in den allerhäufigsten Fällen über das Internet abgefragt. Dies hat insbesondere Folgen auf das dem Zeitschriftenwesen zugrunde liegenden Geschäftsmodell, sowie auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen den Zeitschriften und ihrer Lesern. Aber auch auf die Art der Kenntnisnahme des Inhaltes der Zeitschriften, indem u. a. die einzelnen Aufsätze klar in den Vordergrund treten, und Hefte oder Bände als editorische Einheiten an Bedeutung verlieren.
Die langfristigen Auswirkungen dieser Änderungen auf die wissenschaftliche Arbeit verdienen eine sorgfältige Analyse. Es ist zu vermuten, dass einige der erwähnten Entwicklungen die Tendenz zur Individualisierung verstärken werden. Im Zusammenhang damit könnte auch das Potenzial von Zeitschriften, die Bildung von Gemeinschaften zu fördern, beeinträchtigt werden. Wo wissenschaftliche Kommunikation zunehmend im Modus der Evaluierung geführt wird, könnte es schwieriger werden, die Voraussetzungen des Gedankenaustauschs zu schaffen. Wettbewerb zwischen Zeitschriften und zwischen Autoren könnte die Bereitschaft zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mindern, usw.
(3) Diese Analyse müssen WissenschaftlerInnen als ein wesentliches Traktandum ihrer Reflexivitäts-Agenda wahrnehmen. In der organisatorischen Anlage dieser reflexiven Arbeit dürften Zeitschriften selber eine wichtige Rolle spielen. Weil sie zur Aufwertung dieser Thematik beitragen können und auch deshalb, weil sich im Alltag des Zeitschriftenbetriebs unmittelbare Erfahrungen zu den hier zur Diskussion stehenden Entwicklungen sammeln lassen. Es kommen hier unter anderem drei sich ergänzende Strategien in Frage.
Es lohnt sich gewiss, als Grundlage dieser Analyse den Erfahrungsaustausch zwischen Zeitschriften zu intensivieren. Das hier organisierte Rundtischgespräch ist an sich schon eine günstige Gelegenheit eines solchen Erfahrungsaustauschs. Es folgt einer vergleichbaren Sitzung, welche im Zusammenhang des Lissaboner RCSL Kongresses dieses Jahres stattfand unter dem Titel „Socio-Legal Journals in a Changing Global Editorial Field“. Weitere Treffen dieser Art sollen in nächster Zukunft stattfinden, insbesondere im Rahmen des nächsten RCSL-Kongresses in Oñati im Juni 2019.
Die Zusammenarbeit zwischen den im „Recht und Gesellschaft“ Bereich tätigen Zeitschriften liesse sich über diesen Erfahrungsaustausch hinaus ausgestalten und institutionalisieren. Ein erster Anlauf in diesem Sinne war das 2012 unter Mitwirkung des Oñati-Instituts geschaffene World Consortium of Law and Society, welches inzwischen suspendiert wurde. Eine stärker auf die Zusammenarbeit zwischen Zeitschriften angelegtes Projekt könnte erfolgsversprechender sein. Als Beispiel eines vergleichbaren Unternehmens sei hier auf die International Association of Labour Law Journals hingewiesen (http://www.labourlawjournals.com/ ). Das Design einer solchen Zusammenarbeit ist zweifellos ein anspruchvolles Unterfangen, welches selber intensive Zusammenarbeit zwischen Zeitschriftenherausgebern, und auch eine breiteren Diskussion innerhalb der interessierten wissenschaftlichen Gemeinschaft erfordert. Hier sei aber an die günstige Terminlage erinnert: Im Juni 2019 trifft sich das RCSL in Oñati beim Anlass des dreissigjährigen Gründungstag des IISL. Dies wäre ein guter Anlass, eine grosse Anzahl von „Law and Society“-Zeitschriften zusammenzubringen für eine erste Diskussion der Formen möglicher Zusammenarbeit. Das nächste Law and Society Weltkongress nach México 2017 wird 2022 stattfinden. Das liesse der in Oñati in Gang zu bringenden Arbeit drei Jahre zur Fertigstellung eines Dispositivs, welches am Weltkongress 2022 unter den günstigsten Voraussetzungen der direkt interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden könnte.
Schliesslich könnte diese Zusammenarbeit zwischen Zeitschriften, welche sich zu einem wesentlichen Teil online verwirklichen würde, stark von der dynamischen Entwicklung der Law and Society Blogs profitieren. Rechtswirklichkeit – Das Blog des Berliner Arbeitskreises Rechtswirklichkeit und Droit & Société – Théorie et sciences sociales du droit sind ausgezeichnete Beispiele dieser neueren Entwicklung und zeigen auch konkret, auf je verschiedene Weise, wie produktiv sich das Zusammenwirken von Blogs und Zeitschriften ausgestalten lässt. Wertvolle Überlegungen zur Rolle von Blogs in unserem Bereich sind dem Beitrag von Sophie Arndt zu diesem Rundtischgespräch zu entnehmen.
Eine von einem Netzwerk von Zeitschriften und Blogs getragene virtuelle Arena würde zweifellos allgemein die Forschung in unserem Bereich fördern. Sie dürfte aber insbesondere ein wertvolles Instrument zur Reflektierung der Bedingungen unserer wissenschaftlichen Arbeit bieten, und auf dieser Grundlage auch zur Diskussion von Entwicklungen, welche sich auf diese Bedingungen auswirken. Entwicklungen, die weit mehr als unseren Tätigkeitsbereich erfassen, womit ihrer Diskussion nicht nur wissenschaftsinterne Relevanz zukommt. Und, da es unter anderem um Prozesse der Regulierung und Normierung geht, sowie mit organisatorischen und individuellen Reaktionen auf solche Prozesse, sollte in dieser Diskussion die rechtssoziologische und im weiteren Sinne „Recht und Gesellschaft“ Forschung, durch die intensivierte Zusammenarbeit ihrer Zeitschriften, einen zentralen Beitrag leisten können.