Die Zukunft der Rechtssoziologie
Debatte um die Zukunft der Rechtssoziologie, angestoßen durch die HerausgeberInnen der Zeitschrift für Rechtssoziologie
- Ausgelöst hat die Debatte das Editorial der HerausgeberInnen der Zeitschrift für Rechtssoziologie in Bd. 21 (2000), Heft 2. Die Autoren fordern darin, der Rechtsoziologie eine neue, transdisziplinäre Richtung zu geben, die jenseits der Begrenzungen einer Anwendungswissenschaft – der “Rechtstatsachenforschung” neue theoretische Wege geht.
- Theo Rasehorn kritisiert in seinem Diskussionsbeitrag “Die Sektion Rechtssoziologie ist kein Max-Planck-Institut!” in Band 22 (2001), Heft 2 diese neue Ausrichtung und fordert, sich wieder stärker auf die ursprünglichen Anliegen der Rechtssoziologie zu konzentrieren: “Ein kritisch-polemischer Beitrag eines ‘Zeitzeugen’ über die Entwicklung der Sektion Rechtssoziologie von einer Bindestrichsoziologie zu einer Nische in der allgemeinen Soziologie, von einer empirischen Feldforschung von juristischen Professionen und Rechtspflegestrukturen zu einem ‘reinen’ Durchdenken soziologischer Theorien mit Berührung zum Recht.”
- In seiner Replik “Die Aufgabe(n) der Rechtssoziologie” im selben Heft weist Stefan Machura die Vorwürfe Rasehorns zurück: “Die Rechtssoziologie hat noch weitere Themen als die Justizsoziologie und sie muss darauf achten, dass empirische Forschung und soziologische Theorie miteinander verknüpft werden.”
- In seinem Debattenbeitrag “Rechtssoziologie und Law and Society – die deutsche Rechtssoziologie zwischen Krise und Neuaufbruch” (als PDF) versucht Michael Wrase, die geschichtliche Entwicklung der Rechtssoziologie in Deutschland aus einer spezifisch institutionellen Sicht nachzuzeichnen, und – insbesondere im Vergleich mit der Entwicklung des Law and Society movement in den USA – Möglichkeiten und Chancen aufzeigen, wie sich die Rechtssoziologie als ein wichtiges Forschungsfeld in Zukunft besser positionieren kann (eine überarbeitete Version des Artikels ist veröffentlicht in der Zeitschrift für Rechtssoziologie (ZfRSoz) 2006, S. 289-312).
- Aus Anlass der internationalen LSA/RCSL-Konferenz “Law and Society in the 21st Century”, die im Juli 2007 an der Humboldt-Universität zu Berlin stattfand, hat der Berliner Jurist und Rechtssoziologe Thomas Raiser ein Editorial in der NJW sowie einen Artikel in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht, in denen er sich mit der “Krise der Rechtssoziologie in Deutschland” und deren negativen Folgen für die Rechtswissenschaft befasst.
- In einem Nachtrag zu seinem jetzt auch online zugänglichen Lehrbuch “Rechtssoziologie” (s. Webseite) befasst sich der Bochumer Rechtssoziologe Klaus F. Röhl mit der Situation der Rechtssoziologie 2007. Er betont, dass rechtssoziologische Forschung keinesfalls “ausgestorben” sei. Sie laufe nur vielfach unter anderer Überschrift. Zugleich weist er darauf hin, dass in einem allgemeinen Netzwerk “Recht und Gesellschaft” die Gefahr einer thematischen wie inhaltlichen Zersplitterung bestehen könne. Es sollte nicht darauf verzichtet werden, von dem bewährten Programm der Rechtssoziologie Gebrauch zu machen.
- Aus Anlass der Tagung “Wie wirkt Recht?”, die im September 2008 in Luzern stattfand, setzt sich der bekannte Rechtssoziologe Erhard Blankenburg von der Vrije Universiteit Amsterdam mit den Problemen und Perspektiven des Fachs auseinander. In seinem Beitrag “Anstelle eines Tagungsberichts” betont er den Netzwerkcharakter der breiteren “Law and Society”-Bewegung und hebt die Bedeutung der Justizforschung für das Fach Rechtssoziologie hervor.