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Profil

(Information in English can be found here)

Der BAR wurde im Oktober 2001 von einer kleinen Gruppe von SozialwissenschaftlerInnen (Soziologen, Politikwissenschaftlern, Anthropologen) und JuristInnen gegründet, die sich mit ihrem Forschungsinteresse innerhalb ihrer Disziplinen nicht ausreichend vertreten fühlten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit suchten.

(Siehe den Gründungsaufruf).

Angesprochen sind alle, die sich in eigenen Forschungsarbeiten Fragen zur Rechts”wirklichkeit” stellen, d.h. (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen ebenso wie fortgeschrittene Studierende aller geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen, die sich im weitesten Sinne mit “Recht” befassen (z.B. Anthropologie, Ethnologie, gender studies, Ökonomie, Politik- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialgeschichte und -psychologie, Verwaltungswissenschaften).Unser Arbeitskreis ist davon überzeugt, dass gesellschaftswissenschaftliche Forschung zu Recht nur interdisziplinär gehaltvoll betrieben werden kann (über die Bedeutung von “interdisziplinär” muss dabei natürlich nachgedacht werden). Wir glauben, dass die Zersplitterung in Rechtssoziologie, Rechtsanthropologie und Rechtspolitologie, Rechtsgeschichte, Verwaltungswissenschaft etc. nur als Arbeitsteilung Sinn macht. Theoretisch und methodisch ist diese Aufteilung nur beschränkt begründbar bzw. forschungspolitisch eher hinderlich. Vor diesem Hintergrund sind auch die vom BAR organisierten Konferenzen zur disziplinübergreifenden Rechtsforschung zu verstehen.In Deutschland fehlt eine breit angelegte Forschungsrichtung, die der angloamerikanischen “Law and Society” – Forschung oder der englischen “Socio-legal Studies” entspricht. Deshalb fehlt auch eine glatte, gängige Übersetzung. BAR ist ein interdisziplinäres Diskussionsforum für Recht und Gesellschaft. Es nutzt die Kommunikationsmöglichkeiten des Internets, um ein Netzwerk von Nachwuchs- und etablierten Wissenschaftler/innen zu schaffen, die sich in ihren Forschungen mit dem sozialen Phänomen “Recht” beschäftigen. BAR soll zu einer fruchtbaren Diskussion zwischen der Rechtswissenschaft und den Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften beitragen. Wir bilden ein Netzwerk von Leuten, die sich für eine gemeinsame Sache interessieren, und sind für engangierte Teilnehmende offen.