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Der Verein / Mitglied werden

Der Verein Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit e.V

Der Berliner Arbeitskreis Rechtwirklichkeit (BAR) wurde im Oktober 2001 von einer kleinen Gruppe von SozialwissenschaftlerInnen (Soziologen, Politikwissenschaftlern, Anthropologen) und JuristInnen gegründet, die sich mit ihrem Forschungsinteresse innerhalb ihrer Disziplinen nicht ausreichend vertreten fühlten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit suchten.

Der BAR wendet sich an alle, die sich in eigenen Forschungsarbeiten Fragen zur Rechts”wirklichkeit” stellen, d.h. (Nachwuchs-) Wissenschaftler/innen ebenso wie fortgeschrittene Studierende aller geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen, die sich im weitesten Sinne mit “Recht” befassen (z.B. Anthropologie, Ethnologie, Geschlechterstudien, Ökonomie, Politik- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialgeschichte und -psychologie, Verwaltungswissenschaften). Er dient als Netzwerk und Plattform für den wissenschaftlichen Austausch und die Organisation von wissenschaftlichen (Forschungs-)Projekten und Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund sind auch die vom BAR organisierten Konferenzen zur disziplinübergreifenden Rechtsforschung 2003 und 2005 in Halle und 2010 in Berlin zu verstehen.

Der BAR arbeitet eng mit der Vereinigung für Recht und Gesellschaft e.V., der Sektion Rechtssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und dem Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung/ Law and Society Institute Berlin (LSI Berlin) zusammen.

Seit Anfang 2011 besteht der BAR in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Vorstand besteht aus

  • Prof. Dr. Judith Dick (Evangelische Hochschule Berlin), Vorsitzende
  • Christian Boulanger (Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt/Main), stellv. Vorsitzender

Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit des BAR durch die Mitgliedschaft im Verein zu unterstützen. Die Mitgliedsgebühr beträgt 20 Euro pro Kalenderjahr, darüber hinaus ist auch eine Fördermitgliedschaft möglich.