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Berlin-2010

Call for Papers: Rechtsforschung als disziplinenübergreifende Herausforderung

Dritte Tagung für Wissenschaftler/innen in der disziplinenübergreifenden Rechtsforschung, 17./18. September 2010, Evangelische Hochschule Berlin, Forumsthema: „Recht sozial. Disziplinenübergreifende Perspektiven auf soziale Sicherung“.

Berlin2010flyer
Wir laden ein, zur dritten Tagung für (Nachwuchs-)Wissenschaftler/innen in der disziplinen­übergreifenden Rechtsforschung Vortragsthemen einzureichen.

Recht ist ein gesellschaftliches Phänomen, Recht ist Ursache und Wirkung sozialer, kultureller, politischer und ökonomischer Strukturen, Handlungen und Kommunikationen. Rechtsforschung, die dem gerecht werden will, ist auf die Zusammenarbeit unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen angewiesen. Die normativ orientierte Rechtswissenschaft stellt nur einen – wenn auch zentralen – Ausschnitt des Forschungsfeldes dar. Recht muss auch in seinen Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Veränderungen, als politischer Faktor und Herrschaftstechnik, als literarischer Diskurs und symbolische Ordnung untersucht werden. Darin unterscheiden sich diese Perspektiven von einer immanenten Rechtskritik, die mit Hilfe juristischer Methoden Normenkonflikte feststellt.

Wir bieten Wissenschaftler/innen aus den Rechts- und Sozialwissenschaften, der Ethnologie, den Geistes- und Politikwissenschaften sowie allen anderen Disziplinen, die sich (auch) mit Recht beschäftigen, die Gelegenheit, ihre Arbeiten einem Publikum vorzustellen, das für Sichtweisen jenseits des eigenen Fachs offen ist. Dabei möchten wir die am MPI in Halle 2003 und 2005 begonnenen Debatten über Probleme und Chancen der Zusammenarbeit von Disziplinen bei der Definition und Bearbeitung von gesellschaftlichen Problemen mit Recht fortsetzen und die Anschlussfähigkeit von Begriffen und die Verwendung von Methoden diskutieren. Welche Antworten halten die verschiedenen Disziplinen auf aktuelle Probleme der Forschung zu Recht bereit? Auf welche „Methoden der Interdisziplinarität“ können wir als Forschende zurückgreifen? Unser Ziel ist es, disziplinäre und institutionelle Barrieren zu überwinden, von der viele Forschungsgebiete im deutschsprachigen Raum noch immer geprägt sind – dies nicht nur zwischen der Rechts- und anderen Wissenschaften, sondern auch zwischen Universitäten und (Fach-)Hochschulen.

Wir freuen uns über Vorschläge für Beiträge, die sich im weitesten Sinne mit Recht als gesellschaftlichem Phänomen befassen. Dabei sollte das eigene Forschungsthema so dargestellt werden, dass Anknüpfungspunkte für die disziplinübergreifende Diskussion geschaffen werden.

Angesprochen sind vor allem, aber nicht nur, Doktorand/innen, fortgeschrittene Studierende und Post-Docs. Wir möchten mit dieser Tagung auch die institutionellen Hürden zur Forschung an Fachhochschulen abbauen und hoffen auf rege Teilnahme aus dem Kreis der Fachhochschulen.

Wir laden Interessierte dazu ein, Beiträge vorzuschlagen, deren Vortrag 20 Minuten nicht über­schrei­ten sollte. Vorträge können auch auf Englisch gehalten werden.

Abstracts von je ca. 500 Wörtern Umfang können bis zum 30. April 2010 per eMail unter berlin2010 <at> rechtswirklichkeit.de eingereicht werden.

Über den offenen Charakter der Tagung hinaus wollen wir die Diskussion mit einem Forumsthema fokussieren:

Recht sozial. Disziplinenübergreifende Perspektiven auf soziale Sicherung.

Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit, Mutter- und Elternschaft – die soziale Absicherung in Lebensphasen ohne oder mit nur beschränkten Möglichkeiten, Arbeitseinkommen zu erzielen, gehört zu den zentralen Herausforderungen einer jeden Gesellschaft. In historischer und globaler Perspektive zeigt sich ein breites Spektrum von Sicherungssystemen, die von familiären Versorgungsstrukturen, kirchlicher Armenfürsorge bis hin zu wohlfahrtsstaatlichen Sozialversicherungen reichen. Letztere sind in Zeiten des weltweiten Arbeitskosten-Wettbewerbs und angesichts leerer öffentlicher Kassen immer stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten. Nachdem über Jahre eine Individualisierung der Risikoabsicherung zu beobachten war, erlebt der Staat in der gegenwärtigen Krise eine gewisse Renaissance. Die derzeit diskutierten Modelle reichen von Grundeinkommen über Mindestlohn bis zu stärkerer „Eigenverantwortung“. International gewendet stellt sich die Frage, inwieweit Einfluss auf die Entwicklungen in verschiedensten Ländern genommen wird und von einem vom Westen ausgehenden „welfare imperialism“ gesprochen werden muss.

Die „soziale Frage“, die von Beginn an zentrales Thema im Nachdenken über Recht und Gesellschaft war, etwa bei Jhering, Durkheim, Marx, Weber, Neumann, Habermas, Maus oder Bourdieu, bleibt damit aktuell. Obwohl die Fragen sozialer Sicherung also zu den spannendsten und relevantesten Themen der disziplinenübergreifenden Forschung gehören und enorme gesellschaftliche Bedeutung haben, fristet das Sozialrecht in den Rechtwissenschaften oft eine Randexistenz und wird vor allem von Praktiker/innen an den (Fach-)Hochschulen bearbeitet. Umgekehrt wird in den Sozialwissenschaften zur sozialen Sicherung teils ohne Bezug zum Recht geforscht.

Denkbare Anknüpfungspunkte für disziplinenübergreifende Forschungen sind entsprechend den unterschiedlichen Regelungsebenen der sozialen Sicherung etwa:

  • Welche soziale Wirkung haben Steuer-, Arbeits- oder Mietrecht?
  • Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen dem Rückbau des Sozialstaates und Prekarisierungsphänomenen?
  • Wie unterscheiden sich berufliche Perspektiven auf soziale Sicherung?
  • Wie nutzen lokal, national oder transnational gelebte Verwandtschaften rechtliche Ansprüche in familiären Konflikten?
  • Welches Verständnis und welche Praxen sozialer Sicherung existieren in unterschiedlichen gesellschaftlichen Milieus und Ländern?
  • Wie wirkt sich die Realität von Verfahren auf die Mobilisierung von Recht und die Durchsetzung von Ansprüchen aus?
  • Inwieweit ist der Staat Garant sozialer Sicherheit, inwieweit ist diese eher in der „privaten“ Sphäre zu verorten und inwieweit wirken hierbei transnationale Einflüsse?

Wiederkehrende Begriffe in diesen Debatten sind Solidarität, Gemeinwohl und (soziale) Gerechtigkeit. Diese Begriffe sind jedoch umstritten und die angewandten wissenschaftlichen Methoden vielfältig. Das Thema „Recht sozial“ bietet die Chance, auszuloten, wo die Grenzen der disziplinären Diskurse verlaufen und wo sich Überschneidungen und Interdependenzen finden. So kann der interdisziplinäre Austausch fortgesetzt werden, der im Forum „Öffentlich-Privat“ der Vorgängertagung in Halle 2005 begonnen wurde.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite http://www.rechtswirklichkeit.de

Ansprechpartnerin: Judith Dick, dick(at)evfh-berlin.de, Tel: 030-84582-251

Veranstaltende Organisationen:

  • Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit (BAR)
  • Evangelische Hochschule Berlin
  • Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung / Law and Society Institute Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin (LSI Berlin)
  • Institut für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Freie Universität Berlin
  • Institut für Wirtschaftsrecht, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, School of Management and Law
  • Max Planck Institut für Ethnologische Forschung, Projektgruppe Rechtspluralismus
  • Sektion Rechtssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie
  • Vereinigung für Rechtssoziologie e.V.